Der Rhein hatte sich nach der letzten Eiszeit zu einem mäanderförmigen reißenden Strom entwickelt und stellte sowohl für die Schifffahrt als auch für die Anlieger jahrhundertelang ein großes Gefahrenpotential dar. Um den Fluss über weitere Strecken südlich von Mannheim schiffbar zu machen, die Fahrzeiten überhaupt zu vermindern und die riesigen Überschwemmungsgebiete an seinem Ufer urbar zu machen, kam es während des 19. Jahrhunderts zur Bändigung des Stroms durch menschliche Eingriffe. Aus der Naturlandschaft sollte eine Kulturlandschaft entstehen. Um diese gewaltige technikgeschichtliche Leistung des Wasserbaus ins Werk setzen zu können, wurden entlang des Rheins sogenannte Rheinbau-Inspektionen eingerichtet - eine davon hatte ihren Sitz in Mannheim. Mannheim war ab 1861 für 60 Jahre lang zugleich auch Sitz der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt. So regelte die im Schiffahrtswesen bekannte Mannheimer Akte 1868 den Warenverkehr auf dem Rhein.
Das zweigeschossige Gebäude mit flachem Walmdach ist in historistischem Stil mit Anklängen an die Neorenaissance erbaut worden. Die Außenwände, die mit Verblend-Klinkern verkleidet sind, erheben sich auf einem Sandsteinsockel. Die Geschosse werden durch zwei kräftige Gesimse getrennt. Die Fenstergewände aus Sandstein weisen im Erdgeschoss Schlusssteine, im oberen Geschoss Architrave als Zierelemente auf. Die Ecken des kubischen Baukörpers sind mit Lisenen verstärkt. Wenige Jahre nach Vollendung, aber noch vor dem Ersten Weltkrieg hat der Hauptbau Richtung Westen eine Erweiterung durch einen eingeschossigen Anbau erhalten. Dieser wurde zwar mit Backsteinen aufgemauert, hat aber ebenfalls reiche Verwendung von Architekturgliedern aus Sandstein.
Im Erdgeschoss lagen die Verwaltungsräume und im Obergeschoss die Dienstwohnung des jeweiligen Amtsvorstandes, der Residenzpflicht hatte. Im Dach waren die Neben- und Speicherräume angeordnet. Die ehemalige Wohnnutzung im oberen Stockwerk ist heute allerdings nicht mehr ablesbar. Hier wurden sämtliche Räume in späterer Zeit für Bürozwecke modernisiert. Von der historischen Ausstattung im Innern sind noch das schöne Treppenhaus, Terrazzofußböden, Parkettbodenbeläge sowie teilweise Wandvertäfelungen erhalten. Auch die aufwändig gestaltete Abschlusstür sowie Zimmertüren mit profilierten Rahmen sind im Erdgeschoss noch bauzeitlich.
Kurz vor dem Zweiten Weltkrieg wurde im Keller unter dem eingeschossigen Anbau eine Bunkeranlage eingerichtet, die ausschließlich den Mitarbeitern und Bewohnern des Hauses Parkring 39 vorbehalten blieb und die mit allen Funktionsräumen fast komplett erhalten ist. Hierzu wurde die Kellerdecke um ca. 1 m verstärkt. Dies ist insbesondere im Innenflur des Erdgeschosses ablesbar, den sechs Stufen mit dem Fur des Anbaus verbindet. Die Fenster im Keller wurden im Bereich des Bunkers ganz zugemauert und im Erdgeschoss hälftig geschlossen. Der Bunker verfügt über zwei Zugänge mit Schleusen für den Druckausgleich im Angriffsfalle. Luftschutztüren, Belüftungsvorrichtungen sowie die im Jahre 1939 gefertigten Überdruckventile der Auergesellschaft Berlin sind ebenfalls noch erhalten. An den Wänden einzelner Räume sind Metallhaken, in die die Bettgestelle eingehängt wurden. Hiernach war der Bunker für ca. 25 Personen vorgesehen. Die Beschriftungen „Schleuse”, „Befehlsraum”, „Zentrale”, „Melder”, „Schreiber”", „Belüfter”, „Abort- und Waschraum”, „Personal” und „Hausbewohner” kennzeichnen sehr anschaulich die einzelnen Nutzungen der kleinen Räume.
EG: Büroräume der staatlichen Bauverwaltung 1.OG: Wohnung des Amtsvorstands
Büroräume für Fachschaften und Projektgruppen der Universität Mannheim
Der Rhein hatte sich nach der letzten Eiszeit zu einem mäanderartigen und teilweise recht breiten Fluss mit zahlreichen Schleifen und Inseln entwickelt, wodurch die Niederungen immer wieder von Hochwasser bedroht wurden. So war er bis ins frühe 19. Jahrhundert nur bis Mannheim schiffbar, was die Bedeutung Mannheims als Handelsstadt und Umschlagplatz begründete. Nach Auflösung der Kurpfalz und Gründung des Großherzogtums Baden 1805 war der neue Staat an einer Schiffbarmachung des Rheins bis an seine Südgrenzen bei Basel interessiert. Auch die übrigen Anrheinerstaaten forderten mittlerweile eine verbesserte Schiffbarkeit und Uferbefestigung.
Zu diesem Zweck wurde im Jahre 1816 auf der Grundlage der Schlussakte des Wiener Kongresses die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt gegründet, die ihren Sitz zunächst in Mainz, ab 1861 in Mannheim und seit 1920 in Straßburg hat. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt ist die erste und gleichzeitig auch die älteste internationale Organisation weltweit und kann als Vorläufer der europäischen Einigungsbemühungen angesehen werden. Sie überwacht als oberste Behörde die verkehrlichen, rechtlichen und baulichen Belange, die im Zusammenhang mit dem Rhein stehen. Eines ihrer Anliegen war die Einrichtung von speziellen Ämtern zur Durchführung der Begradigung des Rheins. Dieses Unternehmen ist insbesondere mit dem Namen Johann Gottfried Tulla (1770-1828) verbunden, der als Leiter der Karlsruher Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaus eine Planung hierzu vorgelegt hat. Auch nach seinem Tode wurde nach seinen Plänen bis Ende des 19. Jahrhunderts der Rhein zielstrebig begradigt, verengt und vertieft. Außerdem wurden die Ufer befestigt, wodurch der Eisgang zurückging, und zahlreiche Brücken gebaut. Es folgten mehrere Durchstiche, die den Rhein zwischen Bingen und Basel um 81 km verkürzten. Die Länge des Rheins wurde bis 1939 von der Baseler Rheinbrücke als Nullpunkt gemessen; nach 1939 ab der Konstanzer Rheinbrücke, wodurch der Rhein wieder 170 km länger wurde.
Die Verordnung des Großherzoglichen Handelsministeriums vom 6. Juni 1876 führte zur Errichtung besonderer Rheinbau-Inspektionen. Der Rheinbaubezirk der Großherzoglichen Wasser- und Straßenbau-Inspektion Mannheim erstreckte sich von der unteren Grenze des Festungsrayons von Germersheim bis zur hessischen Grenze bei Lampertheim sowie entlang des Neckars von der Mündung bis Offenau nördlich von Bad Friedrichshall. Dienstaufgabe war die Aufsicht über die Wasserstraßen, die Leinpfade (Treidelpfade), Schifffahrt und Flößerei sowie die Unterhaltung der innerhalb des Bezirks liegenden Hafen- und Landungsanstalten, Rheinbrücken und Fähren. Auch für den Hafenbau war die Behörde zuständig. Ein eigenständiges Hafenamt gab es noch noch. Deshalb oblagen der Rheinbau-Inspektion in Mannheim auch Bau und Wartung der Ufer- und Kaimauern, Anbindevorrichtungen, Schleusen, Fahrstraßen im Staatshafen; nur für den städtischen Industriehafen war sie nicht zuständig.
Bis zum Bau des Dienstgebäudes am Parkring 39 im Jahre 1897 war die Dienststelle in M 7,24 untergebracht. Unter dem Amtsvorstand, dem Großherzoglichen Baurat Otto Fieser wurde das Projekt eines neuen Amtssitzes in Angriff genommen. Fieser war Ritter des Zähringer Löfenordens 1. Kl. mit Eichenlaub und Ritter des Sachsen-Ernestinischen Hausordens 1. Kl. Während der Zeit, in der die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt ihren Sitz in Mannheim hatte, war auch der jeweilige Amtsvorstand der Rheinbau-Inspektion mit der Geschäftsführung der Kommission betraut. Diese traf sich regelmäßig jedes Jahr im Monat August zur ordentlichen Sitzung. Als Bevollmächtigte ernannt waren im Jahre 1910 der Geheime Oberregierungsrat Alexander Wiener (für Baden), Ministerialrat Anton Freiherr von Hirschberg (für Bayern), der Geheime Oberbaurat Hermann Imroth (für Hessen), der Geheime Oberregierungsrat Walter Eduard Karl von Bartsch (für Preußen), Ministerialrat Johann Baptist von Traut (für Elsass-Lothringen) und der Hofinspektor-General im Haag W. F. Leemans (für die Niederlande).
Nachfolger von Fieser, der im Jahre 1901 als Oberbaurat nach Karlsruhe ging, wurde Karl Kupferschmid. Ihm folgte 1910 der Oberinspektor Friedrich Siebert. Während der Weimarer Republik stand Oberbaurat Theodor Baer dem Amt vor. Im Dritten Reich übernahm Regierungsbaurat Emil Baumann die Position. In der unmittelbaren Nachkriegszeit wurde Regierungsbaurat Karl Knäble (1904-1991) mit der Aufgabe betraut. Knäble war ab 1939 Amtsleiter beim Wasser- und Schifffahrtsamt in Kehl und ab 1943 Amtsleiter in Straßburg. Durch seinen Eintritt in die NSDAP 1937 wurde er im Zuge der Entnazifizierung als Mitläufer eingestuft. 1948 wurde er Vorstand des Wasser- und Schifffahrtsamtes in Mannheim. Schon 1957 wechselte er zur Wasser- und Schifffahrtsdirektion Freiburg, wo er 1962 Direktor und 1964 bis zum Ruhestand 1969 Präsident war.
In der Weimarer Republik gingen die Wasserstraßen in Eigentum des Reiches über, wenn sie auch bis 1943 in Auftragsverwaltung bei den Ländern verblieben. Auch in der Nachkriegszeit beherbergte das Gebäude das Wasser- und Schifffahrtsamt. Die Wasser- und Schifffahrtsämter Mannheim und Heidelberg betreuen heute einen mehr als 150 km langen Teilabschnitt der Bundeswasserstraßen, die eine Gesamtlänge von 7000 km aufweisen. Nach mehr als 40 Jahre, in denen das Studentenwerk bis 2011 das Gebäude Parkring 39 nutzte, erfolgte 2012-2013 eine umfangreiche Sanierung für die Universität Mannheim, die hier studentische Projektgruppen und Fachschaften unterbringen möchte.
- Monika Ryll, Ein Baudenkmal stellt sich vor: Die ehemalige Großherzogliche Rheinbau-Inspektion in Mannheim, Parkring 39, in: Mannheimer Geschichtsblätter Bd. 27, 2014, S. 66-80
- Monika Ryll, Der Mannheimer Walther Fucke-Michels: Spross einer Baumeisterfamilie, Schwager Adolf Hitlers und Kunsträuber im Dritten Reich, in: Mannheimer Geschichtsblätter Bd. 31, 2016, S. 79-91 (zur Rheinbau-Inspektion siehe S. 81)
ÖPNV
Straßenbahnlinien 2 und 6 (Haltestelle Rheinstraße),
Straßenbahnlinien 1, 5, 7 (Haltestelle Schloss),
Buslinie 60 (Haltestelle Universität West)
öffentlich nicht zugänglich